Das Bundesverfassungsgericht, der Hüter unseres Grundgesetzes*, hat heute eine wichtige Entscheidung für die Wahlen der Bundesrepublik Deutschland gefällt: Die Wahlcomputer sind in der jetzigen Form (wie sie auch bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden) verfassungwidrig, da die Stimmenzählung durch den Wähler nicht überprüft werden kann. Wenn der Wähler nur ein Knopf an einem Computer drückt, lässt sich nunmal nicht nachvollziehen, ob diese Stimme korrekt gezählt wurde.
Diese Entscheidung ist nicht das endgültige Aus für Wahlcomputer. Wenn Wahlcomputer eingesetzt werden, deren Ergebnis für den Wähler nachvollziehbar ist, so dürften nichts gegen deren Einsatz sprechen. Denkbar ist also, dass der Wähler einen Ausdruck seiner Wahl erhält, die er in eine Urne wirft. Diese Stimmen können dann nachgezählt werden und sind das amtliche Endergebnis. Der Wahlcomputer selbst gibt nur ein Zwischenergebnis (also vorläufiges Ergebnis um 18:01).
Damit wurde m.E. ein sehr wichtiges Gut unserer Demokratie gesichert: Freie und nachvollziehbare Wahlen.
* Eigentlich ist das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz dafür zuständig, Einspruch einzulegen, wenn ein Gesetz- oder Verordnungsentwurf oder eine Maßnahme der Bundesregierung nicht mit geltendem Verfassungsrecht vereinbar ist. Leider kommen viele solcher Gesetze, bei denen das zutrifft, eben aus diesen Ministerien. Da das Bundesverfassungsgericht diese Gesetze jedoch regelmäßig wieder aufhebt und die Verfassung damit sichert, sind sie einer der letzten Hüter unseres Grundgesetzes.
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