Archive for March, 2009

Niemals aufgeben!

Tuesday, March 31st, 2009

Manchmal kann es motivierend sein, zu sehen, dass es anderen Menschen schlechter als einem selbst geht. Auch wenn es sich egoistisch anhört, so sagt es dennoch: "Hey, schau deine Situation an und erkenne, dass es dir gar nicht so schlecht geht. Es gibt Menschen, denen es noch schlechter geht, aber die trotzdem damit klar kommen".

Wenn man sich jetzt vorstellen soll, dass ein Mensch ohne Arme und Beine leben kann und dabei glücklich ist, so fällt einem das wohl schwer. Und ehrlich gesagt finde ich, dass ein Mensch ohne Arme und Beine schon ein verdammt schweres Leben hat und so schlecht kann es einem kaum gehen.

Nick Vujicic ist dieser Mensch. Und bevor ich mehr sage, schaut euch die folgenden zwei Videos an:

Projektmonitor für agile Entwicklung

Saturday, March 28th, 2009

Wer gerne mit Dashboards arbeitet, um eine schnelle Übersicht über den aktuellen Projektstand zu bekommen, wird begeistert vom Scrum Sprint Monitor auf codeplex (gefunden in Christian Binders Blog) sein:

Jetzt nur noch ein großen Flachbildschirm an die Wand hängen und mit aktuellen Projektstand füttern.

Die neue Art, Kennzeichen anzumelden

Tuesday, March 3rd, 2009

Bisher war es ja immer lästig, zum Straßenverkehrsamt zu fahren, eine Nummer zu ziehen, im Warteraum Kaffee zu trinken, irgendwann ins Büro zu gehen, dann zum Schildermacher und schlussendlich hat man seine Zulassungspapiere und neue Nummernschilder. Das soll jetzt einfacher werden:

  1. PC einschalten
  2. Webseite der Zulassungsstelle ansteuern
  3. Elektronischen Personalausweis auf kontaktlosen Kartenleser legen
  4. Über Windows CardSpace von einem ID-Provider eine elektronische Identitätsbescheinigung ausstellen lassen
  5. Die Identitätsbescheinigung zum zentralen Kfz-Meldeportal schicken
  6. Portal überprüft Name und Adresse
  7. Elektronischen Kfz-Schein auf den kontaktlosen Kartenleser legen
  8. Auf einen ePaper wird das aktuelle Kennzeichen angezeigt
  9. Auswahl, ob Wunschkennzeichen gewünscht wird
  10. Bezahlung per kontaktloser EC-Karte oder Geldkarte
  11. Die neue Kfz-Nummer wird über eine sichere Datenleitung an den Kfz-Schein geschickt
  12. Die neue Kfz-Nummer wird ebenfalls über GSM oder UMTS an das Kennzeichen am Auto geschickt
  13. Statt HU-Aufkleber vom TÜV gibt’s einen QR-Code (2D-Barcode)
  14. Kennzeichen erkennt Manipulationen und kann das Fahrzeug außer Gefecht setzen.

Wie, das klingt nicht einfacher als der vorige Ablauf? Aber dafür können eine Menge Unternehmen damit Geld verdienen. Vielleicht sollte man sich ein Beispiel an Großbritannien oder Spanien nehmen. Bei einem Besitzerwechsel (auch außerhalb der Regionen) ist kein neues Kennzeichen erforderlich. Es muss nur noch umgemeldet werden. Dieser Gang sollte dann auch wohl leichter sein als zusätzlich neue Kennzeichen pressen zu lassen.

Mehr zum oben beschriebenen Verfahren bei Heise.

Wahlcomputer in jetziger Form nicht zulässig

Tuesday, March 3rd, 2009

Das Bundesverfassungsgericht, der Hüter unseres Grundgesetzes*, hat heute eine wichtige Entscheidung für die Wahlen der Bundesrepublik Deutschland gefällt: Die Wahlcomputer sind in der jetzigen Form (wie sie auch bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden) verfassungwidrig, da die Stimmenzählung durch den Wähler nicht überprüft werden kann. Wenn der Wähler nur ein Knopf an einem Computer drückt, lässt sich nunmal nicht nachvollziehen, ob diese Stimme korrekt gezählt wurde.

Diese Entscheidung ist nicht das endgültige Aus für Wahlcomputer. Wenn Wahlcomputer eingesetzt werden, deren Ergebnis für den Wähler nachvollziehbar ist, so dürften nichts gegen deren Einsatz sprechen. Denkbar ist also, dass der Wähler einen Ausdruck seiner Wahl erhält, die er in eine Urne wirft. Diese Stimmen können dann nachgezählt werden und sind das amtliche Endergebnis. Der Wahlcomputer selbst gibt nur ein Zwischenergebnis (also vorläufiges Ergebnis um 18:01).

Damit wurde m.E. ein sehr wichtiges Gut unserer Demokratie gesichert: Freie und nachvollziehbare Wahlen.

* Eigentlich ist das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz dafür zuständig, Einspruch einzulegen, wenn ein Gesetz- oder Verordnungsentwurf oder eine Maßnahme der Bundesregierung nicht mit geltendem Verfassungsrecht vereinbar ist. Leider kommen viele solcher Gesetze, bei denen das zutrifft, eben aus diesen Ministerien. Da das Bundesverfassungsgericht diese Gesetze jedoch regelmäßig wieder aufhebt und die Verfassung damit sichert, sind sie einer der letzten Hüter unseres Grundgesetzes.

Mehr zur Entscheidung: