GEZ will “richtige” Namen hören

Hört sich lustig an, ist es aber mindestens für akademie.de nicht. Die GEZ schickte akademie.de am 23. August 2007 eine Abmahnung, da diese angeblich irreführende und falsche Begriffe verwenden. Es werden Begriffe wie GEZ-Gebühr mit der “richtigen” Bezeichnung “gesetzliche Rundfunkgebühren” aufgeführt. Angeblich sind diese Begriffe falsch und dürfen nicht verwendet werden. Für jede zukünftige Verwendung der aufgezählten Begriffe soll akademie.de in Zukunft je 5.100 Euro Strafe zahlen.

Nun fragt man sich, ob diese Begriffe wie GEZ-Gebühr sich nicht schon soweit eingebürgert haben, dass die Verwendung in Ordnung sein sollte. Bei einer Suche im Netz fanden sich folgende sehr interessant Fundstellen für den Begriff GEZ-Gebühr:

GEZ-Geschäftsbericht 2005 (S. 17): Ziel des GEZ-Gebührenmarketings ist es [...] Wenn es ein GEZ-Gebührenmarketing gibt, sollte es auch eine GEZ-Gebühr geben, oder?

GEZ Webseite zu Gebühren: Der Titel der Seite lautet “GEZ Gebühren

WDR Servicezeit Technik vom 14. Oktober 2004: “GEZ-Gebühr jetzt auch für PCs” Anscheinend nennt auch der WDR die “gesetzlichen Rundfunkgebühren” GEZ-Gebühr

PC-Gebühr auf den ARD-Seiten: “Die wenigsten sind von der so genannten ‘PC-Gebühr‘ überhaupt betroffen.” Die ARD benutzt ebenfalls den Ausdruck PC-Gebühr, der in der Abmahnung erwähnt ist.

ZDF das Unternehmen: “Die GEZ-Gebühr für Computer” Das ZDF nennt die Rundfunkgebühr ebenfalls “GEZ-Gebühr”…

Weitere Informationen zum Thema:
Blog-Beitrag bei RA-Blog
Blog-Beitrag bei rechtsanwalt.com
Golem-News-Beitrag
Die Abmahnung an akademie.de

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