Französisches Verfassungsgericht kippt Internet-Sperren Gesetz
Das französische Verfassungsgericht (Conseil constitutionnel) hat das Gesetz für Internet-Sperren gekippt. Das Gesetz sollte es den Behörden erlauben, einen Internet-Anschluss nach dreimaligem illegalen Download sperren zu lassen. Das Verfassungsgericht sah das Gesetz insbesondere aus folgendem Kritikpunkt als verfassungswidrig an:
Das in der Menschenrechtserklärung fest geschriebene Recht auf Informationsfreiheit kann nur von Richtern und nicht von Behörden aufgehoben werden. In der heutigen Zeit stellen Online-Dienste einen wichtigen Punkt zur Informationsfreiheit dar.
Das Modell, welches die französischen Politik durchsetzen wollten, ist das so genannte “Three strikes“, das bedeutet, dass man nach dem dritten Vergehen zur Rechenschaft gezogen wird. Insbesondere in den USA gibt es dieses Gesetz häufig und die “Rechenschaft” ist oft eine lebenslange Gefängnisstrafe. Die Musikindustrie hofft, dass sich diese Modell (wenn auch in abgeschwächter Version) auch auf die illegalen Kopien anwenden lässt.
Auf europäische Eben hat das EU-Parlament diesem Gesetz jedoch eine Absage erteilt. Jetzt bleibt es zu hoffen, dass die Entscheidung des EU-Parlaments akzeptiert wird. Und ja: Dieses EU-Parlament ist das, welches letzten Sonntag u.a. in Deutschland gewählt wurde und solche entscheidenden Gesetze mitbestimmen kann!
June 11th, 2009 at 6:08 pm
Mit viel Spass habe ich bei der FAZ Frankfurt a.M. von Jürg Altwegg gelesen wie er
den “Conseil constitutionnel” kurzerhand mit dem “Conseil d’État” gleichsetzt und die
Behauptung aufstellt, ein Hadopi “maudit” gehe jahrelang!