Unschuldsvermutung bei Kinderpornographiebesitz ausgehebelt
Auch wenn viele bereits argumentieren, dass die Kinderporno-Sperre niemandem wirklich weiter hilft, hat das Bundeskabinett die heftig umstrittene Gesetzesinitiative verabschiedet. Anstatt also etwas gegen die Anbieter von Kinderpornographie zu machen, wird der Weg gegangen, die Augen zu schließen. Denn was man nicht sieht, gibt es auch nicht.
Viele können sich bestimmt an Jörg Tauss (SPD) erinnern. Tauss hat sich engagiert (aber auch naiv) gegen Kinderpornographie eingesetzt und versucht, die Hintergründe zu ermitteln. Wegen des Verdachts auf Kinderpornographie wurde seine Immunität aufgehoben und seine Wohnung durchsucht. Ob seine Kritik an der geplanten Internetzensur ein Grund für die Aufhebung der Immunität war, ist jedoch unklar. Klar ist jedoch, dass der Vorsitzende des Immunitätsausschuss, Thomas Strobl (CDU), laut taz in Baden-Württemberg politischer Kontrahent von Tauss ist und gleichzeitig Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble, dem er mehrfach durch Haltungen u.a. gegen das BKA-Gesetz und gegen die Internetzensur auf den Schlips trat.
Unsere Familienministerin, Ursula von der Leyen, scheute sich jedoch nicht, vor Journalisten widerwärtige Kinderpornos zu zeigen. Ohne Konsequenzen.
Wohin eine einmal angefangene Internetzensur führen kann, zeigen Belgien und Groß-Britannien. In Belgien können alle Seiten gesperrt werden, die gegen die "öffentliche Ordnung" oder die "guten Sitten" verstoßen. Eine unliebsame politische Äußerung oder Gegner von bestimmten politischen Vorgängen können somit selbstverständlich auch schnell ausgeschaltet werden. Da die Sperrlisten dazu noch geheim sind und auch kein Richter jemals darüber schauen soll, gibt es auch keine Kontrollmöglichkeiten, was gesperrt wird. In Groß-Britannien wird von der British Telecom hingegen The Pirate Bay gesperrt. The Pirate Bay ist eine legale Plattform um Verlinkungen zu Videos, Musik etc. zu verteilen.
Bei der Gesetzesinitiative zeigt sich jetzt aber, wo der Weg hingehen soll. Steht auf dem Stopp-Schild noch, dass die Daten des Besuchers der "Stopp-Seite" nicht erfasst werden, wurde das in der Initiative geändert. Sämtliche IP-Adressen sollen nun mit Zeitpunkt des Besuches den Strafermittlungsbehörden weitergegeben werden. Zur Folge hat es, dass der Empfang einer E-Mail oder der Klick auf einen Link wie http://tinyurl.com/7ca9v (zeigt auf spiegel.de) bereits geloggt werden kann und man damit als Kipo-Verdächtiger erfasst wird (und irgendwas bleibt ja immer hängen…). Und das schön ist, dass man nachweisen muss, dass man diese Seite nicht besuchen wollte:
"Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin [Zypries] aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. [...] Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe."
Dabei sollte man bemerken, dass man vorher nicht wissen kann, dass der Besuch einer Seite strafrechtlich relevant sein könnte. Die Liste der verbotene Seite ist schließlich geheim.