Vorratsdatenspeicherung: Daten für die Musikindustrie?
Wie Golem berichtet, soll am Donnerstag im Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” abgestimmt werden. In Kurz heißt das: Rechteinhaber sollen Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt von den Providern abfragen können, ohne die Polizei oder Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen.
Die Verkehrsdaten (die u.a. durch die Vorratsdatenspeicherung erhoben werden) fallen derzeit nicht unter diese Regelung, aber das wird wohl nur eine Frage der Zeit sein. Nicht zu verschweigen aber auch eine positive Nachricht: Die Abmahnkosten sollen in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung auf 50 Euro beschränkt werden.
Mehr Informationen:
Golem – Musikindustrie soll Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten
Jerzy Montag (Rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion) – Koalition einigt sich auf Auskunftsanspruch gegen Provider
April 8th, 2008 at 9:07 am
Arbeitsentlastung für die Justiz…
Die Bundesregierung hat eine geniale Idee zur Arbeitsentlastung im Justizwesen.Bisher mußten Rechteinhaber wie Musik- oder Filmindustrie bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Inhaber einer IP-Adresse stellen, um an die Daten des böse…